für die Landwirtschaft

Stahlbau für die Landwirtschaft

Wir fertigen den Eifeler Klauenpflegestand für die Firma Eifeler Agrartechnik.

Schutzgeländer für Fahrsilos

Aufsteckbar und verschiebbar

Empfohlen durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Rheinland-Pfalz

Richtlinie zur Auslegung des § 5 der Unfallverhütungsvorschrift ( UVV ) 2.2

  • Fahrsilos müssen gegen Abstürzen von Personen gesichert sein, wenn die Absturzhöhe mehr als 100 cm beträgt. Dies gilt auch, wenn ein Hineinstürzenz. B. in Mehrkammersilos - möglich ist
  • Fahrsilos mit schrägen Wänden auf ebenem Gelände zwischen unbefahrbaren Erdwänden ( Traunsteiner Silos ) sind gegen Hineinstürzen von Personen gesichert, wenn die Wände nicht steiler als 70° und grundsätzlich nicht höher als 130 cm sind
  • Fahrsilos sind gegen Abstürzen und Hineinstürzen auch gesichert, wenn die Höhe der Mauerkrone durch An- böschung, Aufschüttung oder eine andere geeignete bauliche Maßnahme auf 100 cm begrenzt wird

Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind empfiehlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Rheinl.- Pfalz ein aufsteckbares und verschiebbares Schutz- geländer aus Stahl.

Das von uns gefertigte und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schutzgeländer erfüllt die verlangten Voraussetzungen.

Unser Geländer hat eine Gesamtlänge von:

  • Aufsteckteil - vor Schnittkante von ca. 1,50 - 2,00 m und
  • einen Schutzbereich von 4,00 m

Die Geländerhöhe ist:

  • Aufsteckteil - vor ScBrustwehr 1,20 - 1,30 m
  • Knieleiste 0,40 - 0,60 m

Eine Fußleiste entfällt, wenn eine freie Mauerkrone vorhanden ist.

Material:

  • Rahmen aus Rechteckrohr
  • Mauerklauen aus Breitflachstahl
  • im vorderen Bereich mit einer Rolle versehen, zwecks Verschiebung auf der Silo-Mauer

Ausführung:

  • Feuerverzinkt

Zubehör:

  • auf Wunsch mit einhängbarer Aufstiegsleiter

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