Stahlbau für die Landwirtschaft
Wir fertigen den Eifeler Klauenpflegestand für die Firma Eifeler Agrartechnik.
Schutzgeländer für Fahrsilos
Aufsteckbar und verschiebbar
Empfohlen durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Rheinland-Pfalz
Richtlinie zur Auslegung des § 5 der Unfallverhütungsvorschrift ( UVV ) 2.2
- Fahrsilos müssen gegen Abstürzen von Personen gesichert sein, wenn die Absturzhöhe mehr als 100 cm beträgt. Dies gilt auch, wenn ein Hineinstürzenz. B. in Mehrkammersilos - möglich ist
- Fahrsilos mit schrägen Wänden auf ebenem Gelände zwischen unbefahrbaren Erdwänden ( Traunsteiner Silos ) sind gegen Hineinstürzen von Personen gesichert, wenn die Wände nicht steiler als 70° und grundsätzlich nicht höher als 130 cm sind
- Fahrsilos sind gegen Abstürzen und Hineinstürzen auch gesichert, wenn die Höhe der Mauerkrone durch An- böschung, Aufschüttung oder eine andere geeignete bauliche Maßnahme auf 100 cm begrenzt wird
Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind empfiehlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Rheinl.- Pfalz ein aufsteckbares und verschiebbares Schutz- geländer aus Stahl.
Das von uns gefertigte und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Schutzgeländer erfüllt die verlangten Voraussetzungen.
Unser Geländer hat eine Gesamtlänge von:
- Aufsteckteil - vor Schnittkante von ca. 1,50 - 2,00 m und
- einen Schutzbereich von 4,00 m
Die Geländerhöhe ist:
- Aufsteckteil - vor ScBrustwehr 1,20 - 1,30 m
- Knieleiste 0,40 - 0,60 m
Eine Fußleiste entfällt, wenn eine freie Mauerkrone vorhanden ist.
Material:
- Rahmen aus Rechteckrohr
- Mauerklauen aus Breitflachstahl
- im vorderen Bereich mit einer Rolle versehen, zwecks Verschiebung auf der Silo-Mauer
Ausführung:
Zubehör:
- auf Wunsch mit einhängbarer Aufstiegsleiter